Auch ein Kapitän hat nie Ausgelernt
Wir der Abschlusslehrgang Schutz und Sicherheitsfachkräfte 2011/12 bedanken uns bei unseren Dozenten Herr Bernd Meyer & Torsten Pöhler und natürlich bei unserem Kursleiter Winfried Heuser für ihre Ausdauer und Freundschaft
Für alle interessierten habe ich noch einen Intressanten Link auf eine Wepseite Wiki für Schutz und Sicherheit. kann ich Empfelen hier noch einen kleinen Screan Shot einmal auf das Bild unten Klicken.
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Ausbildungsteil EST
Einsatz und Sicherungstechniken
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Ausbildungsteil Lehrgang Brandschutzhelfer unsere Dozenten haben uns Eingeheizt es war sehr Intresant und Lehrreich
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Brandschutz-Helfer
Evakuierungshelfer
Was sind die Aufgaben eines Brandschutzhelfers?
Die Maßnahmen, die der Arbeitgeber zur Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen zu
treffen hat sind in § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Demnach hat der
Arbeitgeber (Abs. 2) diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe,
Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. >Brandschutzhelfer
Angestrebt wird 10 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern zu schulen (In Anlehnung an
Anzahl geforderten der Ersthelfer nach § 26 GUV-V A 1).
Der Brandschutzhelfer übernimmt im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der
Brandbekämpfung. Primäres Ziel ist es, Entstehungsbrände zu verhindern. Als ortskundiger,
gehört es zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers die Feuerwehr im Gefahrenfalle Einzuweisen.
Ausbildungsteil Lehrgang Erste Hilfe Vorstufe zum Betriebssanitäter
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Ausbildungsteil 4 Lehrgang
Evakuierungshelfer
Arbeitgeber haben Mitarbeiter zu benennen, die für den Fall eines Brandes erforderlichenfalls
Aufgaben der Evakuierung der übrigen Beschäftigten übernehmen. Diese Evakuierungshelfer
unterstützen die Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung
der Evakuierungshelfer müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten
und zu den bestehenden Gefahren stehen. Sie können ihre Aufgaben nur dann effektiv wahrnehmen,
wenn eine Vorbereitung auf deren Aufgaben regelmäßig durchgeführt wird.
Der Evakuierungshelfer ist über die allgemeine Unterweisung der Beschäftigten hinaus für seine
Aufgaben bei der Gebäuderäumung und an den Sammelplätzen und besonderen Maßnahmen im
Brandfall zu schulen. Werden z.B. in einem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die bei einer Evakuierung Hilfe
durch andere Personen bedürfen, sind die Evakuierungshelfer mit ggf. erforderlichen Hilfsmitteln zur
Evakuierung behinderter Mitarbeiter einzuweisen.
Entschlossenheit im Unglück ist immer der halbe Weg zur Rettung.
Pestalozzi, schw. Pädagoge, 1746 - 1827